| Kontrollen nach Maßgabe
des KIP-Programms
Kontrolliert Integrierter Obst- und Gemüsebau
Sicherung
der Qualität ist einer der wichtigsten Punkte, um am Markt
erfolgreich agieren zu können. Der Obst- und Gemüsebau
hat mit der Einführung der Kontrolliert Integrierten Produktion
bereits vor 10 Jahren zukunftsweisend gehandelt. Mit den im Jahr
2003 neu erarbeiteten Richtlinien wurde ein vom Erzeuger bis zum
Verbraucher durchgängiges Qualitätssicherungssystem geschaffen.
Wer Lebensmittel – Obst und Gemüse - erzeugt, verarbeitet
oder vermarktet, fällt unter die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes
(Dezember 2000). Ab 1. Januar 2005 sind Erzeuger, Großhandel
und der Lebensmittel-Einzelhandel nach EU-Recht (VO 178/2002) verpflichtet,
die Rückverfolgbarkeit der erzeugten Produkte sicherzustellen.
Sichern Sie sich ab, verringern Sie Ihr unternehmerisches Risiko.
Die ACG als akkreditierte Kontrollstelle hilft Ihnen bei der Einhaltung
der Qualitätsstandards.
Als zertifizierter Betrieb erhalten Ihr Betrieb und Ihre Produkte
ein Zertifikat, das Ihnen hilft, auch zukünftig im Wettbewerb
zu bestehen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir informieren
Sie gerne!
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