| Obligatorische
und fakultative Rindfleischetikettierung
Die
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie die Etikettierung
von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen wurden bereits 1997
auf freiwilliger Basis eingeführt.
Aufgrund der BSE-Krise wurden die Produktions- und Vermarktungsbedingungen
für Rindfleisch transparenter gestaltet. Am 1. September 2000
wurde deshalb in allen EU-Staaten die obligatorische Rindfleischetikettierung
eingeführt. Seitdem sind alle Unternehmen der Fleischwirtschaft,
des Fleischerhandwerks und des Lebensmittelhandels verpflichtet,
die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch sicherzustellen und
die Verbraucher über die Herkunft des Fleisches zu unterrichten.
Durch die Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Qualität
von Rindfleisch sollen die Märkte stabilisiert und der Rindfleischabsatz
gefördert werden.
Neben der obligatorischen Rindfleischetikettierung gibt es auch
noch eine fakultative. Marktbeteiligte, die über die Pflichtangaben
hinausgehende Angaben, wie zum Beispiel Tierkategorie, regionale
Herkunft und die Mastform, machen wollen, müssen dies im Rahmen
der fakultativen Etikettierung vornehmen.
Kennzeichen der fakultativen Etikettierung ist, dass die Marktbeteiligten
nur dann zusätzliche Angaben machen dürfen, wenn diese
zuvor von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
im Rahmen eines Etikettierungsprogramms genehmigt wurden. Das Etikettierungssystem
kann nur genehmigt werden, wenn auch die Überwachung der Etikettierung
durch eine private neutrale Kontrollstelle wie die ACG vorgesehen
ist.
Für die Überwachung der Rindfleischetikettierung sind
neben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
die Kreisveterinäre und Lebensmittelämter zuständig.
Die Kontrolle kann auch auf von der Bundesanstalt anerkannte private
Kontrollstellen wie die ACG übertragen werden.
Die ACG informiert Sie und unterstützt sie in allen Fragen
der Rindfleischetikettierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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