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Obligatorische und fakultative Rindfleischetikettierung

Die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen wurden bereits 1997 auf freiwilliger Basis eingeführt.

Aufgrund der BSE-Krise wurden die Produktions- und Vermarktungsbedingungen für Rindfleisch transparenter gestaltet. Am 1. September 2000 wurde deshalb in allen EU-Staaten die obligatorische Rindfleischetikettierung eingeführt. Seitdem sind alle Unternehmen der Fleischwirtschaft, des Fleischerhandwerks und des Lebensmittelhandels verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch sicherzustellen und die Verbraucher über die Herkunft des Fleisches zu unterrichten. Durch die Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Qualität von Rindfleisch sollen die Märkte stabilisiert und der Rindfleischabsatz gefördert werden.

Neben der obligatorischen Rindfleischetikettierung gibt es auch noch eine fakultative. Marktbeteiligte, die über die Pflichtangaben hinausgehende Angaben, wie zum Beispiel Tierkategorie, regionale Herkunft und die Mastform, machen wollen, müssen dies im Rahmen der fakultativen Etikettierung vornehmen.

Kennzeichen der fakultativen Etikettierung ist, dass die Marktbeteiligten nur dann zusätzliche Angaben machen dürfen, wenn diese zuvor von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Rahmen eines Etikettierungsprogramms genehmigt wurden. Das Etikettierungssystem kann nur genehmigt werden, wenn auch die Überwachung der Etikettierung durch eine private neutrale Kontrollstelle wie die ACG vorgesehen ist.

Für die Überwachung der Rindfleischetikettierung sind neben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Kreisveterinäre und Lebensmittelämter zuständig. Die Kontrolle kann auch auf von der Bundesanstalt anerkannte private Kontrollstellen wie die ACG übertragen werden.

Die ACG informiert Sie und unterstützt sie in allen Fragen der Rindfleischetikettierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.